Auszubildende
Gemäß Berliner Hochschulgesetz vom 14.09.2021 sind Auszubildende Mitglieder der Hochschule und dürfen an Wahlen in der Gruppe der Mitarbeitenden für Technik, Service und Verwaltung teilnehmen. Gemäß § 48 Abs. 3 BerlHG haben sie hierbei nur das aktive Wahlrecht.