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Auszubildende

Gemäß Berliner Hochschulgesetz vom 14.09.2021 sind Auszubildende Mitglieder der Hochschule und dürfen an Wahlen in der Gruppe der Mitarbeitenden für Technik, Service und Verwaltung teilnehmen. Gemäß § 48 Abs. 3 BerlHG haben sie hierbei nur das aktive Wahlrecht.