Beratung für Studierende mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen
Raum 102 (Erdgeschoss)
14195 Berlin
Sprechzeiten
Derzeit ist keine Beratung vor Ort möglich. Beratungstermine erfolgen telefonisch oder online per WebEx nach individueller vorheriger Terminabsprache per E-Mail unter beratung-barrierefrei@zuv.fu-berlin.de.
Aktuelle Hinweise:
Wir bieten derzeit keine persönlichen Sprechstunden an, sind aber telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an Beratung-Barrierefrei@zuv.fu-berlin.de und geben möglichst auch eine Rückrufnummer an. Wir nehmen dann schnellstmöglich zur Terminvereinbarung Kontakt auf.
Die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und mit chronischen Erkrankungen bietet eine vertrauliche Beratung zu allen mit dem Studium in Zusammenhang stehenden Fragen an. Sie unterstützt Studierende bei der Beantragung nachteilsausgleichenden Regelungen zur gleichberechtigten Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Praktika. Zudem initiiert sie Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur Inklusion Studierender in allen Bereichen der Universität.
Bei weiterem Interesse am Thema Chancen und Möglichkeiten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen melden Sie sich in unserer Mailing-Liste an: https://lists.fu-berlin/listinfo/beratung-barrierefrei
Infos für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung
- Mit Behinderungen und mit chronischen Krankheiten studieren (Kurzinfos)
- Termine und Treffen
- Aktuelles aus der Freien Universität
- Links zum Thema "Studium mit einer Behinderung"
Download
- Infoflyer für Lehrende: Studieren mit Behinderungen, pdf
Weitere Anlaufstellen für Studierende mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen
Studieninteressierte und Studierende können sich jederzeit - auch vor Beginn des Studiums - per Email, telefonisch oder persönlich an die Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen an der Freien Universität Berlin wenden. Themen der Beratung sind nachteilsausgleichende Regelungen bei der Zulassung zum Studium, Nachteilsausgleiche im Studiums und bei Prüfungen, bauliche Anpassungen, Studienfinanzierung und Wohnungssuche, behinderungsbedingter Mehrbedarf und Hilfsmittel, und weitere zur Inklusion in allen Bereichen der Hochschule erforderliche Maßnahmen.