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1. Was muss bei Learning Agreements von Incoming-Studierenden alles überprüft werden?

Zunächst einmal muss überprüft werden, ob die Kurse wie angegeben tatsächlich von der FU angeboten werden. Hierfür wird am besten das Vorlesungsverzeichnis verwendet. Sowohl die Kursnummer als auch der Kurstitel sollten mit den Angaben dort übereinstimmen. Belegen die Studierenden ein Modul, welches aus mehreren Kursen besteht, sollten die Kurse einzeln gelistet werden. Besteht z.B. bei einem Seminar die Möglichkeit, die Veranstaltung mit oder ohne abschließende Hausarbeit zu absolvieren, kann die geplante Prüfungsform gerne an dieser Stelle mit aufgenommen werden, da dies für die Anzahl der vergebenen ECTS Credits relevant ist.

Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob die Zahl der ECTS Credits korrekt angegeben ist.

Kurse oder Prüfungen, die von den Gaststudierenden ggf. im selben Semester an der Heimatuniversität absolviert werden, dürfen nicht auf dem Learning Agreement aufgeführt werden.

Die FU hat keine Deadlines für die Learning Agreements der Incomings. Die Deadline wird immer von der Heimatuniversität gesetzt.