Wahltag des zentralen Frauen- und Gleichstellungsrats
12.01.2026
Am 13. Januar 2026 sind alle weiblichen Hochschulmitlieder aufgerufen, den zentralen Frauen- und Gleichstellungsrat zu wählen.
Gewählt werden kann am 13. Januar bis spätestens 15 Uhr in zahlreichen Wahllokalen an der FU. Für die Wahl in Präsenz ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen. Auf der Webseite der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands finden sich alle wichtigen Informationen zu den bevorstehenden zentralen Wahlen.
Ebenfalls am 13. Januar 2026 werden in nahezu allen Bereichen die dezentralen Frauenwahlgremien gewählt, deren Aufgabe in der Wahl der jeweiligen dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin besteht.

