Springe direkt zu Inhalt

Auszahlung der Energiepreispauschale für Dienstkräfte der Freien Universität Berlin

12.09.2022

Im Steuerentlastungsgesetz der Bundesregierung ist auch eine Energiepreispauschale von 300 Euro enthalten.

Im Steuerentlastungsgesetz der Bundesregierung ist auch eine Energiepreispauschale von 300 Euro enthalten.
Bildquelle: pixabaypride1979

Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sollen auf Grundlage des Steuerentlastungsgesetzes 2022 mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten werden, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.

Auf der Grundlage des Steuerentlastungsgesetzes sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Energiepreispauschale an ihre Mitarbeitenden auszahlen. Zu den Mitarbeitenden bzw. zu den Dienstkräften der Freien Universität Berlin zählen alle Beamt*innen, sonstige und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, studentische Beschäftigte, Auszubildende, Duale Student*innen und Praktikant*innen.