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Gegenüber Kanzlerin angeordnetes Dienstausübungsverbot gilt fort

23.05.2022

Präsidium der Freien Universität Berlin

Präsidium der Freien Universität Berlin
Bildquelle: Reinhard Görner

Vertretungsregelungen haben weiter Bestand

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat der Freien Universität Berlin am 20. Mai 2022 mitgeteilt, dass das gegenüber Frau Dr.-Ing. Andrea Bör angeordnete Dienstausübungsverbot auch am und nach dem 23. Mai 2022 fort gilt. Die bekannt gegebenen Vertretungsregelungen haben weiter Bestand.