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Mobiles Arbeiten im Wintersemester 2021/2022

Bei den Beschäftigten der Freien Universität besteht der Wunsch, ihre Arbeitszeit dauerhaft flexibel zu gestalten. Wie lässt sich Home Office und Präsenz miteinander verbinden?

05.11.2021

Die Freie Universität Berlin aus der Luft

Die Freie Universität Berlin aus der Luft
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Auch wenn sich kürzlich die möglichen Regierungspartner auf Bundesebene darauf geeinigt haben, die geltende „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ Ende November auslaufen zu lassen, bedeutet nicht ein Ende aller Schutzmaßnahmen. Auch auf Landesebene hatten sich bereits im Juli die Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung und die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen auf Eckpunkte für das Wintersemester 2021/2022 verständigt, dass Lehre und Studium wieder in Präsenz stattfinden sollen.

Home Office und Präsenz schließen sich nicht aus

In den vergangenen anderthalb Jahren haben die Beschäftigten der Freien Universität viele Herausforderungen gemeistert und besonders durch ihre Bereitschaft zur Arbeit im Home Office dazu beigetragen, dass Forschung, Lehre und Verwaltung auch in der Pandemie so gelingen konnten wie zuvor.

Die Flexibilität des Arbeitens, die sich während der Pandemie bewährt hat, soll an der Freien Universität dauerhaft erhalten bleiben. Aus diesem Grund wird an der Freien Universität eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den künftigen Strukturen und Rahmenbedingungen des mobilen Arbeitens und den dafür zu schaffenden Voraussetzungen befassen soll. 

Welche Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung gibt es aktuell?

An der Freien Universität können Beschäftigte über einen Antrag auf alternierende Telearbeit, einen Teil ihrer Arbeitszeit im Home Office erbringen.

Bei der Nutzung der alternierenden Telearbeit sind allerdings die im Arbeitsschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung festgelegten Vorgaben zu berücksichtigen, etwa was den Arbeitsort und seine Ausstattung betrifft. Demzufolge ist auch das Antragsverfahren stark formalisiert. 

Im Rahmen des mobilen Arbeitens lassen sich hingegen kurzfristige Sondersituationen, etwa dienstliche oder besondere familiäre oder persönliche Belange berücksichtigen. Die Arbeit ist dabei nicht ortsgebunden, auch die Wahl der Arbeitsmittel steht den Beschäftigten frei. Daher ist das Antragsverfahren auch unkomplizierter. Die aktuelle Dienstvereinbarung räumt den Beschäftigten das mobile Arbeiten an 21 Tagen im Jahr ein.

Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit ist hingegen nur im Rahmen der derzeit geltenden Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit (DV GLAZ) möglich.

Quo vadis flexibles Arbeiten? Welche Schritte unternimmt die Universität, um das zeit- und ortsunabhängige (mobile) Arbeiten weiter auszubauen?

Anders als in den vergangenen anderthalb Jahren finden im Wintersemester 2021/2022 wieder deutlich mehr Lehrveranstaltungen und Arbeitstreffen vor Ort auf dem Campus statt. Damit ist - selbstverständlich unter Einhaltung der entsprechenden Hygienekonzepte – auch eine größere Präsenz der Beschäftigten und Verantwortlichen für Technik, Service und Verwaltung erforderlich. Da es derzeit noch keine anderweitige Vereinbarung gibt, kommt in diesem Wintersemester die oben erwähnte DV GLAZ wieder zum Tragen. 

Bei vielen Mitarbeitenden besteht der Wunsch, ihre Arbeitszeit dauerhaft flexibler zu gestalten als vor der Pandemie.Dem Gesamtpersonalrat (GPR) wurde daher bereits zu Beginn dieses Jahres eine neue Dienstvereinbarung vorgelegt, die dauerhaft mehr Flexibilität zulassen würde (DV-Flex). 

Bis zur Abstimmung über die künftige DV-Flex hat das Präsidium dem GPR zudem eine Vereinbarung für eine sofort beginnende Übergangslösung vorgelegt, um den Beschäftigten und Beschäftigungsstellen möglichst schnell eine Perspektive für die weitere flexible Gestaltung von Arbeitszeitprozessen zu ermöglichen. Danach soll das mobile Arbeiten zunächst auf 20 % der individuellen Arbeitszeit erhöht sowie unter den Vorbehalt der Zustimmung des/der jeweiligen Vorgesetzten und der Realisierung des Präsenzbetriebs gestellt werden. Sofern der GPR diesem Vorschlag zustimmt, soll es somit übergangsweise bis zum Ende des Wintersemesters 2021/22 möglich sein, einmal pro Woche im Home Office zu arbeiten. Dieser Vorschlag dient vorrangig der Flexibilisierung individueller Arbeitsprozesse. Maßnahmen in Zusammenhang mit der pandemischen Situation können von diesem Vorschlag weiterhin unabhängig erfolgen.

Wie wird die Gestaltung der mobilen Arbeit festgelegt? Können Mitarbeitende ihre Wünsche und Vorstellungen einbringen?  

Die Arbeit im Homeoffice der letzten anderthalb Jahre erfolgte überwiegend pandemiebedingt. Es wird eine Arbeitsgruppe mit verschiedenen Akteuren aus den Einrichtungen und Interessenvertretungen der Freien Universität Berlin zusammengerufen, die unterschiedliche Perspektiven zum Thema „Mobiles Arbeiten“ einbringen sollen. Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu erarbeiten, die sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch die der Freien Universität Berlin als Arbeitgeberin berücksichtigen – und zwar im Hinblick auf Kommunikation, Ausstattung und Gesundheit. Spätestens im Sommersemester 2022 soll das mobile Arbeiten (in Zusammenhang mit der Einführung der DV Flex) ausgebaut und – unabhängig von einer pandemischen Situation – flexibel genutzt werden können. 

In Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen können sich die politischen Rahmenbedingungen auch zum Thema Home Office bzw. mobiles Arbeiten wieder ändern, so dass die Freie Universität Berlin die Situation dann neu bewerten und darauf basierende Maßnahmen entsprechend umsetzen wird.