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Zentraler Wahlvorstand der Freien Universität Berlin beschließt, die Wahl des Akademischen Senats einschließlich dessen Erweiterung zu wiederholen

Termin der Wahl wird voraussichtlich am 15. Februar 2017 bekannt gegeben

26.01.2017

Der Zentrale Wahlvorstand hat beschlossen, die Wahl des Akademischen Senats einschließlich dessen Erweiterung zu wiederholen. Eine Wahlanfechtung sei in zwei Punkten für begründet angesehen worden, hieß es in der am Donnerstag bekannt gemachten Erklärung des Gremiums. Die Erklärung kann hier eingesehen werden.

Im Henry-Ford-Bau tagt der Akademische Senat der Freien Universität Berlin.

Im Henry-Ford-Bau tagt der Akademische Senat der Freien Universität Berlin.
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Die Wahl müsse daher im Sommersemester 2017 unter Berücksichtigung der vorliegenden Wahlvorschläge wiederholt werden, hieß es weiter. Der Termin für die Neuwahl wird voraussichtlich am 15. Februar 2017 bekannt gegeben werden.

Die Vorsitzende des Zentralen Wahlvorstands, Katharina Schmidt, erklärte zur Begründung:

„Im Zuge des Wahlprüfungsverfahrens nach Abschluss der Wahl und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses der Neuwahl zum Akademischen Senat und zum erweiterten Akademischen Senat am 10. und 11. Januar 2017 hat der Zentrale Wahlvorstand in seiner Sitzung am 24. Januar 2017 festgestellt, dass es hierbei zu Formalfehlern gekommen ist, die eine Wiederholung der Wahl erforderlich machen. Der Zentrale Wahlvorstand hält fest, dass durch das in Teilen nicht aktualisierte Wähler/innen/verzeichnis (WVZ) eine erhebliche Zahl an wahlberechtigten Mitgliedern der Freien Universität nicht wählen konnte. Er konstatiert zudem, dass die Wahlteilnahmen in einem von 18 Stimmbezirken nicht ausreichend im WVZ festgehalten wurden, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Personen in allen Mitgliedergruppen zu Unrecht überhaupt gewählt oder mehrfach gewählt haben. Damit ist gemäß der Wahlordnung der Freien Universität Berlin der Einspruch als begründet anzusehen, da beides vom Umfang her potenziell geeignet war, die Mandatsverteilung zu ändern. Demzufolge ist die Wahl ganz für ungültig zu erklären.“

Weitere Informationen

Der Akademische Senat der Freien Universität besteht aus 25 Mitgliedern: 13 Professorinnen und Professoren, vier Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vier Vertreterinnen und Vertretern der sonstigen Mitarbeiter und vier Studierenden. Gewählt wird alle zwei Jahre. Der erweiterte akademische Senat, der unter anderem für die Wahl des Präsidiums zuständig ist, besteht aus 61 Mitgliedern. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Freien Universität für ihre jeweilige Statusgruppe.