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Vereinbarungen über die Nutzung von Daten

Aufwendig gesammelte bzw. erstellte Datensätze oder -sammlungen (z.B. Messdaten, statistische Daten aus Umfragen) können anderen Institutionen und Unternehmen weitergegeben werden, um dort darauf aufbauend eigene Forschung zu ermöglichen. Andererseits können z.B. auch reale Nutzungsdaten von Unternehmen Grundlage für Forschung an der Freien Universität Berlin wichtig sein. Vor Weitergabe bzw. Empfang solcher Daten sollte eine Vereinbarung über die Nutzung von Daten abgeschlossen werden.

Erforderliche Informationen zur Erstellung eines Vertragsentwurfs:

  • Name und Kontaktdaten des Forschungspartners
  • Beschreibung / Bezeichnung der übermittelten Datensätze
  • (kurze) Beschreibung der zuzulassenden Fragestellungen / Untersuchungen

Vereinbarungen über die Nutzung von Daten können in deutscher und englischer Sprache erstellt werden.

Ausführliche Informationen sind hier abrufbar (nur im Intranet verfügbar). Kontakt: Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.
  • Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragestellung, insbesondere zum Umgang mit personenbezogenen Daten, ist das Rechtsamt bzw. der/die Datenschutzbeauftragte.