Auftragsforschung
Im Falle des wissenschaftlichen Forschens im Auftrag eines privatwirtschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Mittelgebers (=Auftraggeber) wird das Ziel der Forschung bzw. die Forschungsfrage in aller Regel vom Auftraggeber vorgegeben. Auftragsforschung ist in der Regel vollkosten- und umsatzsteuerpflichtig.
Umfassende Beratung in Hinblick auf die finanzielle Kalkulation von Projekten der Auftragsforschung bietet das Team Forschungsförderung (VI C). Die Ausgestaltung entsprechender FuE-Verträge erfolgt im Team Rechtsangelegenheiten bei Forschung & Transfer (VI B).
Verträge zur Auftragsforschung können in deutscher und englischer Sprache erstellt werden.
Ausführliche Informationen sind hier abrufbar (nur im Intranet verfügbar). Kontakt: Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.