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Patentierungsprozess und Anmeldestrategie der Freien Universität Berlin

  • Im Regelfall: Zunächst Anmeldung eines prioritätssichernden deutschen oder europäischen Patents.
  • Danach verbleiben maximal 12 Monate, um weiterführende Daten in den Patentschutz aufzunehmen.
  • Durch eine internationale Nachanmeldung (PCT – Patent Cooperation Treaty) können weitere 18 Monate Zeit gewonnen werden, bis die endgültige Länderauswahl, in denen das Patent zur Erteilung gebracht werden soll, getroffen werden muss.
  • In der Regel sollte daher innerhalb von 30 Monaten eine konkrete Verwertungsmöglichkeit aufgetan werden, da die Patentprüfungsverfahren in den einzelnen Ländern bzw. Regionen mit hohen Kosten verbunden sind.
  • Die Patent- und Anwaltskosten werden durch die Universität getragen.