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Was ist in der Regel nicht patentfähig?

  • Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden als solche sind gemäß § 1 PatG nicht patentfähig.
  • Auch Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche sind nach dem deutschen Patentgesetz nicht patentierbar.
  • Eine Software kann unter bestimmten Umständen allerdings patentfähig sein, vor allem, wenn sie bei Ablauf auf einem Computer einen weiteren technischen Effekt erzielt, der über die „normale“ physikalische Wechselwirkung zwischen Soft- und Hardware hinausgeht (Ausnahme vom Art 52 (2) und (3) EPÜ).
  • Hier ist eine Einzelfallprüfung notwendig.