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Beteiligung der Erfinder/innen an den Verwertungserlösen

  • Die Vergütung von Erfinder/innen beträgt 30% der (Brutto-) Verwertungseinnahmen (§ 42 ArbnErfG).
  • Die Gesamtsumme der Erfindervergütung wird zwischen mehreren Erfindern/innen gemäß ihrem Anteil an der Erfindung aufgeteilt.
  • Nach Auszahlung der Erfindervergütung: Zunächst verwendet die Universität ihren verbleibenden Anteil für die Refinanzierung der externen Kosten, v.a. Kosten der Anmeldung, Aufrechterhaltung und Verwertung der Patente (z.B. externe Verwertungsagenturen).
  • Danach werden die verbleibenden Einnahmen zwischen der Zentralen Universitätsverwaltung der Freien Universität Berlin und der Arbeitsgruppe der Erfinderin/des Erfinders aufgeteilt (Anteil jeweils 50 %).