Beteiligung der Erfinder/innen an den Verwertungserlösen
Beteiligung der Erfinder/innen an den Verwertungserlösen
Die Vergütung von Erfinder/innen beträgt 30% der (Brutto-) Verwertungseinnahmen (§ 42 ArbnErfG).
Die Gesamtsumme der Erfindervergütung wird zwischen mehreren Erfindern/innen gemäß ihrem Anteil an der Erfindung aufgeteilt.
Nach Auszahlung der Erfindervergütung: Zunächst verwendet die Universität ihren verbleibenden Anteil für die Refinanzierung der externen Kosten, v.a. Kosten der Anmeldung, Aufrechterhaltung und Verwertung der Patente (z.B. externe Verwertungsagenturen).
Danach werden die verbleibenden Einnahmen zwischen der Zentralen Universitätsverwaltung der Freien Universität Berlin und der Arbeitsgruppe der Erfinderin/des Erfinders aufgeteilt (Anteil jeweils 50 %).