6. Welche Schutzrechte gibt es noch?
Für Erfindungen gibt es noch das Gebrauchsmuster, für ästhetische Gestaltung oder Modelle das Geschmacksmuster als Schutzrechte. Das Urheberrecht schützt Werke der Kunst, Wissenschaft und Literatur, z. B. Sprachwerke. Dazu gehören auch Computerprogramme. Die Bezeichnung von Waren und Dienstleistungen können als Marken geschützt werden. Weitere Schutzrechte sind für Pflanzensorten das Sortenschutzgesetz und für mikroelektronische Halbleitererzeugnisse das Halbleiterschutzgesetz.