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4. Was kann patentiert werden?

Der Gegenstand einer patentfähigen Erfindung muss in irgendeiner Form technisch sein. Er kann ein Gerät, eine Maschine, eine Vorrichtung, ein chemischer Stoff, ein Stoffgemisch, ein Arbeitsverfahren, ein Herstellungsverfahren und sein Erzeugnis oder eine Verfahrensverwendung sein. Nicht patentfähig sind z. B. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, ästhetische Formschöpfungen sowie Pläne und Regeln für gedankliche Tätigkeiten.