12. Braucht man einen Patentanwalt für eine Patentanmeldung?
Für die Anmeldung im Inland benötigt man keinen Patentanwalt, für die Anmeldung im Ausland muss man sich an einen in dem jeweiligen Land bestellten Patentanwalt wenden. Meistens greift man auch im Inland auf fachlichen Rat eines Patentanwalts zurück, da die Formulierung der Patentansprüche kompliziert ist.
Zur optimalen Schutzrechtssicherung ist eine genaue Kenntnis des Patentrechts unerlässlich, da die Formulierung der Patentansprüche eine zentrale Bedeutung für das Patent und die Rechte daraus hat. Oft weist das Patentamt fehlerhafte Anmeldungen von Erfindungen zurück, die durch fachgerechte Unterstützung zur Patenterteilung führen könnten. Damit kann zum einen wertvolle Zeit verloren gehen und zum anderen das eigene Schutzrecht durch schlechte Formulierung späteren Entgegenhaltungen oder bei Streitigkeiten möglicherweise nicht standhalten.