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17. Welche Kosten trägt die Freie Universität Berlin bei einer Erfindung, die zum Patent angemeldet wird?

Die Kosten werden vom Arbeitgeber, d.h. von der Freien Universität Berlin getragen. Im Idealfall verfügt die Arbeitsgruppe des Erfinders bzw. der Erfindern über Projektmittel, die für diesen Zweck vorgesehen sind oder über frei verfügbare Mittel, die diesem Zweck gewidmet werden können. Dem Erfinder oder der Erfinderin als Privatperson entstehen keine Kosten.