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Bafög-Beratung des Studierendenwerks Berlin für Studierende der Freien Universität Berlin

Adresse
Behrenstraße 40-41
10117 Berlin
Fax
+49 30 939 39 88 72 79

BAföG-Beratung

Das Studierendenwerk Berlin ist als Amt für Ausbildungsförderung mit der Abwicklung aller BAföG - Angelegenheiten für Berliner Studierende betraut. Es berät Sie und Ihre Angehörigen in allen mit dem Bundsausbildungsförderungsgesetz zusammenhängenden Fragen.

Für ein Erststudium oder ein auf einem Bachelorstudium aufbauendes Masterstudium können finanziell bedürftige deutsche (und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische) Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Dies muss i.d.R. vor dem 30. Geburtstag bzw. bei dem Masterstudium vor dem 35. Geburtstag beginnen.

Den Antrag stellen Sie bitte schriftlich auf dafür vorgesehenen Formblätter, die beim BAföG-Amt montags bis freitags von 6.00 – 19.00 Uhr und am Infopoint des Studentenwerks Berlin, Hardenbergstr. 34, in der Eingangshalle der Mensa, von 8.00 – 18.00 Uhr ausliegen. Sie können die Formulare auch aus dem Internet herunterladen. Bringen Sie Ihren Antrag am besten gleich nach der Zulassung zum BAföG-Amt, da BAföG nicht rückwirkend gezahlt wird, sondern ab Antragstellung.

Sie können die Förderung auch nicht für spätere Semester oder ein weiteres Studium “aufsparen“. Vom Augenblick der Immatrikulation zählt jedes Semester automatisch als “gefördertes“ Semester, unabhängig davon, ob Sie einen Antrag auf Förderung gestellt haben oder nicht.

BAföG wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Sie müssen also jedes Jahr rechtzeitig einen neuen Antrag stellen.

Gefördert wird nur innerhalb der Regelstudienzeit. Vorsicht bei Fachwechsel! Es besteht die Gefahr, die Förderung zu verlieren bzw. eine teilweise Umwandlung in Bankdarlehen der abgeleisteten Semester. Vor einem Wechsel des Studiengangs sollten Sie unbedingt die BAföG-Berater aufsuchen.

Während eines geförderten Fachstudiums findet einmal, beim Übergang vom vierten zum fünften Semester, eine Leistungsüberprüfung statt. Sie müssen dem BAföG-Amt eine Eignungsbescheinigung vorlegen.

In dieser Eignungsbescheinigung muss Ihnen der/die für Ihr Hauptfach zuständige/r Hochschullehrer/in bestätigen, dass Sie den üblichen Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters erreicht / nicht erreicht haben.

Sollte Ihnen der übliche Leistungsstand nicht bestätigt werden können, so können Sie beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen, dass der Termin zur Vorlage um einen angemessenen Zeitraum verschoben wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass für den Leistungsverzug wichtige Gründe (z.B Schwangerschaft, Krankheit, Behinderung, Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung) vorliegen.

Ein ausführliches Informationsheft zum Thema “BAföG“ gibt es beim BAföG-Amt und an unseren InfoPoints.

Persönliche Beratungszeiten

Di. 10.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Do. 15.00 – 18.00 Uhr