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Korea

1. Programmbeschreibung

Der Freien Universität Berlin stehen voraussichtlich Studienplätze (Semesterplätze) an folgenden Universitäten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten anfallen können, z.B. für Krankenversicherung, ärztliche Bescheinigungen und diverse administrative Gebühren. Wir bitten Sie darum, sich im Voraus zu informieren. 

Achtung: Studierende ohne koreanische Sprachkenntnisse bewerben sich auf das Programm Englischsprachiges Asien.

Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass es neben dem Direktaustauschprogramm, auch den Fachbereichsaustausch der Koreanistik gibt: Fachbereichsaustausch. Dort stehen Ihnen zusätzliche Universitäten zur Auswahl.

1.1. Für Bachelorstudierende: 

1.2. Für Masterstudierende:

2. Bewerbung

Studierende der Freien Universität bewerben sich auf einen Austauschplatz im Koreaprogramm allgemein; ein Ranking der präferierten Partneruniversitäten innerhalb des Programms erfolgt beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars.

2.1. Bewerbungsfrist

Für das akademische Jahr 2024/25: 05. Dezember 2023

2.2. Laufzeit

Generell laufen die Semester an den Universitäten von August - Dezember bzw. Februar - Juni.

Studierende haben die Wahl, ob sie sich auf ein oder zwei Semester bewerben wollen. Für alle Partneruniversitäten ist ein Aufenthalt beginnend im Wintersemester vorgesehen (Semesterbeginn im September).

2.3. Voraussetzungen

  1. Bewerben können sich unbefristet an der Freien Universität Berlin immatrikulierte
    1. Bachelorstudierende mit Hauptfach Koreastudien/Ostasienwissenschaften, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 3. Fachsemester studieren,
    2. Masterstudierende, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 1. Fachsemester studieren.
  2. Bewerber*innen müssen über gute, dem Studienstand entsprechende koreanische Sprachkenntnisse verfügen, die zum Bewerbungszeitpunkt nachzuweisen sind. Bachelorstudierende müssen Sprachkenntnisse mit dem bestandenen Modul Koreanisch I oder mit einer Mindestpunktzahl von 140 im TOPIK I (Stufe 2) nachweisen, Masterstudierende Koreanisch-Kenntnisse über ein abgeschlossenes BA-Studium in Koreastudien/Ostasienwissenschaften oder mit einer Mindestpunktzahl von 150 im TOPIK II (Stufe 4).
  3. Bewerber*innen der Koreastudien müssen folgende Module abgeschlossen haben: Koreanisch I, Koreanisch II, Einführungsmodul Geschichte und Methoden und Einführungsmodul Kultur, Politik und Wirtschaft. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie in einer alten Studienordnung eingeschrieben sind.
  4. Es ist notwendig, dass die Bewerber*innen angemessene fachliche Leistungen nachweisen können, da die Partneruniversitäten letztlich über die Zulassung, die Einstufung in einen Studienabschnitt sowie die Vergabe des Stipendiums entscheiden.
  5. Nicht berücksichtigt werden können Bewerber*innen, die vor Stipendienantritt ihr Studium abschließen werden; für diesen Bewerber*innenkreis bietet gegebenenfalls der DAAD Stipendien an. Neben- oder Gasthörende können sich ebenfalls nicht um die Direktaustauschstipendien bewerben.
  6. Das Fächerspektrum umfasst die in den Bereichen Arts and Sciences vertretenen Fächer. Studienplätze in medizinischen und juristischen Fächern stehen nicht zur Verfügung.

2.4. Bewerbungsunterlagen

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein, damit Fragen rechtzeitig geklärt werden können. Gerne können Sie auch während unserer Sprechzeiten zu einem persönlichen Beratungsgespräch im Büro für Internationale Studierendenmobilität (Zimmer 119) vorbeikommen oder sich per Webex beraten lassen..

Folgende Unterlagen müssen spätestens bis zum Bewerbungstermin vollständig im Büro für Internationale Studierendenmobilität eingehen:

1 - Online Bewerbungsformular

Über folgenden Link wird ca. 4 Wochen vor der Bewerbungsfrist das online Bewerbungsformular freigeschaltet.

2 - Immatrikulationsbescheinigung

Mit Angabe der Studienfächer und Semesterzahl aus dem aktuellen Semester - diesen können Sie im Portal der Studierendenverwaltung herunterladen.

3/1 - Ausdruck aus Campus Management 

"Leistungsübersicht über begonnene und abgeschlossene Modulleistungen" - diesen können Sie im Campus Management unter dem Reiter "Noten & Punkte" herunterladen.

3/2 - Kopie des Abschlusszeugnisses (nur Masterstudierende)

Inklusive Transcript of Records mit einer Übersicht aller abgeschlossenen Module. Die Kopie muss nicht beglaubigt werden.

Bei Abschlusszeugnissen, die nicht in Deutschland erworben wurden: bitte reichen Sie zusätzlich das Noten-Umrechnungsdokument aus Ihrem uniassist-Verfahren ein.

4 - Studienvorhabenserklärung zur Bewerbung auf das Auslandsstudium

Die Studienvorhabenserklärung zur Bewerbung auf das Auslandsstudium, bereitgestellt durch das Institut für Koreastudien.

Folgende Fragen könnten Ihnen dabei als Leitfaden dienen:
Was sind die Gründe, die Sie zu Ihrer Studienfachwahl geführt haben? Warum möchten Sie in im Gastland studieren? Welches Fach möchten Sie im Auslandssemester studieren? Auf welches Themengebiet innerhalb Ihres Faches möchten Sie sich im Auslandssemester konzentrieren und warum? Welchen Vorteil bietet Ihnen dieser Studienaufenthalt für Ihr weiteres Studium an der Freien Universität? Nach welchen Kriterien haben Sie die Partneruniversitäten ausgewählt? Warum sind gerade Ihre ersten Präferenzunis für Ihren weiteren Studienverlauf förderlich?

Sollten Sie Interesse an einem Fachbereichsaustausch der Koreanistik haben, möchten wir Sie bitten, dies in Ihrem Motivationsschreiben zu erwähnen.

5 - Empfehlungsschreiben

Ein Empfehlungsschreiben (im nächsten Absatz verlinkt) von einem*einer Dozierenden der Freien Universität in englischer Sprache, bei Promovierenden von dem*der Betreuer*in der Dissertation. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den einzelnen Partneruniseiten. Wenn Sie als Masterstudent*in neu an die Freie Universität Berlin kommen, genügt ein ausgefülltes Formular von Ihrer vorherigen Hochschule. Auch die FU fremden Gutachter*innen sollten in diesem Fall unser Formular ausfüllen.

Bitte lassen Sie den*die Gutachtende*n das hier verlinkte Formular ausfüllen und von ihm*ihr als PDF-Dokument direkt an das Büro für Internationale Studierendenmobilität schicken. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens verbleibt das Empfehlungsschreiben bei uns; eine Rückgabe an die Bewerber*innen sowie die Weiterleitung an Stellen außerhalb der Freien Universität Berlin ist i. d. R. ausgeschlossen.


2.5. Einreichung der Bewerbung

Bitte benennen Sie jedes der unten aufgeführten Dokumente nach folgendem Muster: IhrNachname_BezeichnungDerBewerbungsunterlage und speichern es einzeln als PDF-Datei ab. Alle Unterlagen (ausgenommen des Gutachtens) sollten dann gesammelt in einer nach Ihrem Nachnamen benannten Zip-Datei zusammengefasst, und an auslstud@fu-berlin.de verschickt werden.

Nach Abgabe Ihrer Bewerbung erhalten Sie spätestens nach einer Woche eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung.

3. Weitere Informationen

3.1. Erlass der Studiengebühren

Die Nominierung an einer Partneruniversität beinhaltet immer den Erlass der dortigen Studiengebühren; Informationen zu eventuellen Stipendienangeboten finden Sie auf den einzelnen Uniseiten.

3.2. Finanzierung

Die ausländischen Partneruniversitäten gewähren den Studierenden der Freien Universität den Erlass der Studiengebühren.

Es besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich um finanzielle Förderung beim DAAD oder über PROMOS zu bewerben. Zu beachten ist, dass der DAAD Jahresstipendien meist nur noch einmal im Jahr ausschreibt. Bitten informieren Sie sich rechtzeitig.

Unter folgendem Link finden Sie auch weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten.

3.3. Zulassung als non-degree student

Im Rahmen unserer Austauschvereinbarungen ist grundsätzlich eine Zulassung als non-degree student für die Dauer der Stipendienlaufzeit vereinbart worden. Ein Abschluss an der Partneruniversität ist daher generell nicht möglich.

3.4. Anrechenbarkeit von Kursen

Die Anrechenbarkeit der im Ausland belegten Kurse muss mit dem eigenen Institut an der Freien Universität geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, dies  bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu regeln.

3.5. Beurlaubung

Die Studierenden können sich für das Auslandsstudium für ein oder zwei Semester beurlauben lassen.

3.6. Aktualität der Ausschreibungen

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der erforderlichen Reziprozität erst im Herbst endgültige Informationen zur genauen Anzahl der Austauschplätze sowie zu den teilnehmenden Universitäten zur Verfügung stehen werden.


Die Daten von Bewerber_innen werden in Übereinstimmung mit dem "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen nicht erfolgreicher Bewerber*innen werden nach einer angemessenen Frist vernichtet.