Springe direkt zu Inhalt

Formulare, Merkblätter und Antragshilfen für Drittmittelvorhaben

Hochschulmitglieder sind nach § 25 (3) des Hochschulrahmengesetzes (HRG) verpflichtet, ihre Drittmittelprojekte der Hochschule anzuzeigen.

Daher sollte vor Beantragung eines Drittmittelprojekts beim Mittelgeber eine Anzeige über das geplante Projekt bei der/dem zuständigen Referentin/en der Zentralen Universitätsverwaltung der Freien Universität Berlin eingereicht werden, d.h. die Drittmittelanzeige gilt für Projektanträge und Projektbewilligungen gleichermaßen.

Postdocs müssen mit der zuständigen Professorin / dem zuständigen Professor in Kontakt treten.

Elektronische Drittmittelprojektanzeige (ePA) über das Elsa-Portal der Freien Universität Berlin

Die elektronische Projektanzeige (ePA), die für Anträge und Bewilligungen von Drittmittelprojekten über das Elsa-Portal der Freien Universität Berlin (http://elsa.fu-berlin.de) elektronisch erstellt wird, ist produktiv gesetzt. Die elektronische Projektanzeige löst die analoge Projektanzeige ab, bitte verwenden Sie nur diese elektronische Version.

Wenn Sie einen Drittmittelprojektantrag über das Elsa-Portal angelegt haben und der Antrag zu einem späteren Zeitraum bewilligt ist, müssen Sie nicht noch einmal eine neue elektronische Projektanzeige zu dem Projekt anlegen. Bitte schicken Sie bei Projektbewilligung das Bewilligungsschreiben des Mittelgebers an die dafür zuständigen universitären Bereiche.

Informationen zur elektronischen Drittmittelprojektanzeige (ePA)

  • Zugang zum Elsa-Portal: http://elsa.fu-berlin.de
  • Zur ePA gelangen Sie im Portal über die Kachel "Forschung" und dann "Forschungsprojekt".
  • Sollten Sie die Kachel "Forschung" im Elsa-Portal nicht sehen, fehlt Ihnen die Berechtigung zum Anlegen einer ePA. Bitte senden Sie in dem Fall eine Email an annette.lewerentz@fu-berlin.de oder michael.reinsberg@fu-berlin.de; die Berechtigung wird Ihnen danach zugewiesen.
  • Einen Leitfaden zur Bedienung der elektronischen Projektanzeige finden Sie in dieser PDF.
  • Forschende, die ein Drittmittelprojekt beantragen möchten oder bereits bewilligt bekommen haben, aber noch nicht an der FU Berlin beschäftigt sind, haben keinen Zugang zum Elsa-Portal. Die Projektdaten für die ePA können aber als Exceldatei an die zukünftige Einrichtung (Projektleitung / verantwortliche Kostenstelle), an der das Projekt angesiedelt sein wird, senden. Hier finden Sie die entsprechende zweisprachige Dateivorlage im Excel-Format.

Dateivorlagen für die analoge Drittmittelprojektanzeige

Falls die elektronische Projektanzeige noch nicht genutzt werden kann, können Sie hier nur als Ausnahme den analogen Anzeigebogen für Drittmittelprojekte herunterladen. Die Ausnahme gilt für Einrichtungen, an denen die elektronische Projektanzeige noch nicht freigeschaltet ist.

Sollte sich der Anzeigebogen nicht direkt im Browser öffnen lassen, dann können Sie diesen auch öffnen, indem Sie die rechte Maustaste drücken und den Befehl "Dokument speichern" wählen.

Die Bewirtschaftung von Drittmittelprojekten erfolgt nach den Vorgaben der Drittmittelgeber sowie den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Freien Universität Berlin. Informationen hierzu bietet Ihnen das Serviceangebot der Abteilung II - Finanzen, Einkauf und Stellenwirtschaft der Freien Universität Berlin.

Bei Fragen zur Bewirtschaftung von Drittmittelprojekten wenden Sie sich an die zuständige Ansprechpartnerin bzw. den zuständigen Ansprechpartner der Drittmittelverwaltung.

Forschungsmittel der Europäischen Kommission werden in einem zeitlich festgelegten Rahmen vergeben: dem sogenannten Forschungsrahmenprogramm (FRP).

Das derzeitige EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe (2021-2027): Investitionsprogramm der EU für Forschung und Innovation“ bietet zahlreiche Möglichkeiten der Förderung von Individual- und Kooperationsprojekten. Zur Umsetzung des EU-Forschungsrahmenprogramms hat die Europäische Kommission ein spezifisches Programm mit folgenden Pfeilern entwickelt:

  • Pfeiler I: Exzellente Wissenschaft / Excellent Science
  • Pfeiler II: Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas / Global Challenges and European Industrial Competitiveness
  • Pfeiler III: Innovatives Europa / Innovative Europe
  • Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums / Widening Participation and Strengthering the European Research Area
Weitere ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf dieser Webseite. Bei Fragen zu einzelnen Ausschreibungen oder den Modalitäten der Projekteinreichung sowie für Bewerbungen beim Europäischen Forschungsrat (ERC) können Sie sich an die Forschungsreferentinnen und Forschungsreferenten wenden. Bei Fragen zur Administration von eingeworbenen Projekten wenden Sie sich bitte an die zuständige DMV-Sachbearbeitung.

Anleitungen und Hilfsdokumente für die Beantragung und Abwicklung der Projekte

Plattformen mit Calls und Informationen

Projektmanagement

Formulare für die EU-Forschungsrahmenprogramme H2020 und Horizon Europe

Gender Equality Plan (GEP)

Im Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa wird Genderaspekten ein größerer Stellenwert beigemessen als in früheren Rahmenprogrammen. Der „Gender Equality Plan“ (GEP) wird als Zulassungskriterium in Ausschreibungen ab 2022 für öffentliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen verpflichtend festgelegt, d. h. jede Einrichtung, die EU-Fördermittel erhält, muss einen Gender Equality Plan (GEP) vorweisen. Ein GEP soll einige verpflichtende und einige empfohlene Themenbereiche enthalten.

Anforderungen der Freien Universität Berlin an den GEP:

Bei Fragen zu aktuellen Personalsätzen an der FU Berlin wenden Sie Sich bitte an die Forschungsreferentinnen und Forschungsreferenten.

Die Abwicklung von Werkverträgen erfolgt auch bei einer Finanzierung durch Drittmittel in Absprache mit der Verwaltung Ihres Fachbereichs. Bitte beachten Sie grundsätzlich diese Hinweise zu Werkverträgen (intern).

Ausführliche Hinweise und Formulare zu Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern an der Freien Universität Berlin sowie zu Stipendien finden Sie auf dieser Internetseite.

Zweckfreie Zuwendungen/Spenden:

Zweckfreie Zuwendungen (Spenden) bis zur Höhe von 200,00 Euro können direkt auf das hierfür vorgesehene Konto der Freien Universität Berlin bei der Deutschen Bank, IBAN DE35 1007 0848 0512 1587 00, BIC: DEUTDEDB110, überweisen werden.

Im Verwendungszweck nennen Sie bitte die zehnstellige Fondsnummer für zweckfreie Zuwendungen (Spendenfonds) des begünstigten Bereichs und den Begriff „Spende“.

Für zweckfreie Zuwendungen ab 201,00 Euro verwenden Sie bitte zusätzlich das Musteranschreiben für zweckfreie Zuwendungen an die Freie Universität Berlin:

Weitere Informationen zu zweckfreien Zuwendungen und deren Handhabung an der Freien Universität Berlin entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt:  

Unterscheidung zwischen Spenden und Sponsoring:

Zur Unterscheidung zwischen Spenden und Sponsoring können Sie sich im folgenden Merkblatt der Abt. II  - Finanzen, Einkauf und Stellenwirtschaft informieren: https://www.fu-berlin.de/sites/abt-2/intern/content/2a/2a1/Hinweisblaetter/2017-01-01-Hinweis-Sponsoring.pdf

Workshops, Tagungen und Kongresse gehören zu den wichtigsten Austauschmöglichkeiten in der Wissenschaft. Um die Planung und Organisation dieser Veranstaltungen optimal und zugleich effizient für die wissenschaftlichen Bereiche zu gestalten, hat die Freie Universität Berlin einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister für wissenschaftliches Veranstaltungsmanagement abgeschlossen.

Besonderes Augenmerk legt der Rahmenvertrag auf eine frühzeitige Erstberatung der Veranstalterinnen und Veranstalter, um Klarheit über die zu kalkulierenden Aufwände und die dafür benötigten Finanzen herzustellen. Die Kosten für die Erstberatung werden zentral übernommen. Ein entsprechender Beratungsgutschein kann über das elektronische Bestellsystem UNIKAT beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Das Team Forschungsförderung und -information (VI C) berät zudem über die Möglichkeiten zur Einwerbung von Zuwendungen für Veranstaltungen, z. B. von der DFG oder von Stiftungen. Die Drittmittelverwaltung (VI DMV) richtet Drittmittelfonds für die Bewirtschaftung dieser Zuwendungen ein (ohne Teilnehmerentgelte oder Einnahmen aus Sponsoring).