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Was ist beim Abschluss eines Zuwendungsvertrages zu beachten?

Im Zuwendungsvertrag, der zwischen dem Mittelgeber und der Freien Universität Berlin als Forschungseinrichtung oder direkt mit einem Wissenschaftler bzw. einer Wissenschaftlerin der Freien Universität Berlin geschlossen wird, werden alle Details bezüglich eines beantragten Forschungsprojektes (Beginn, Dauer, Umfang, Zielsetzung, Höhe der bewilligten Mittel, Einstellung von Personal etc.) festgelegt.

Zuwendungsverträge, die im Auftrag der Freien Universität Berlin geschlossen werden, müssen vom Beauftragten des Haushaltes (der Kanzlerin / dem Kanzler) bzw. den von diesen befugten Personen unterzeichnet werden.

Ferner sollten Sie prüfen, ob die Höhe der im Zuwendungsvertrag mitgeteilten Finanzierung mit der beantragten übereinstimmt (insbesondere auch die im Einzelnen beantragten Budgets für Sachmittel, Personal, Reisen, Investitionen o. ä.). Sollte(n) die bewilligte(n) Summe(n) die beantragte(n) deutlich unterschreiten, ist zu prüfen, ob das Forschungsprojekt im Hinblick auf das Ergebnis dennoch durchführbar ist. Im Zweifelsfall muss die Zuwendung abgelehnt werden. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit der Zusatzfinanzierung nach den Richtlinien der Forschungskommission.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fragen entweder an das Team Forschungsförderung oder an das Team Rechtsangelegenheiten bei Forschung und Transfer.