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Welche verschiedenen Arten von Forschungsförderung (=Drittmittel) gibt es?

Forschungsförderung kann sowohl durch nationale und internationale Fördereinrichtungen (s.o.) als auch durch die Privatwirtschaft und ebenfalls als Auftragsforschung bzw. als Forschungskooperation erfolgen. In der Regel ist Forschungsförderung projektgebunden und muss als solche beantragt werden. Ausnahmen hiervon sind Spenden und Preise. In jedem Fall werden Zuwendungen von der Freien Universität Berlin verwaltet und müssen daher bei der Abteilung Forschung angezeigt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Da die Freie Universität Berlin bei dem Großteil von Forschungsvorhaben Antragstellerin bzw. Vertragspartnerin des Zuwendungsvertrages ist, ist die Hochschule automatisch auch Zuwendungsempfängerin. Diese Forschungsgelder werden auch FU-Zuwendung genannt. Abweichend hiervon gibt es Forschungsgelder, die personengebunden an Wissenschaftler/innen vergeben werden (z.B. Sachbeihilfen der DFG, Preise o.ä.). In diesem Fall ist die/der betreffende Wissenschaftler/in auch die/der Vertragspartner/in des Zuwendungsvertrages und entscheidet allein über die Verwendung der Mittel. Es handelt sich um eine so genannte persönliche Zuwendung. Die Freie Universität Berlin leistet hierbei Verwaltungshilfe, d.h. ist für die Einrichtung des Drittmittelfonds zuständig und steht in administrativen Fragen zu den Bereichen Personal und Haushalt zur Verfügung.