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„Demokratie 2.0 ?“

Über das Verfassungsprinzip „Demokratie“ in Deutschland und Südafrika diskutierten Experten aus beiden Ländern an der Freien Universität

06.08.2014

Eingang des Verfassungsgerichts in Johannesburg, Südafrika.

Eingang des Verfassungsgerichts in Johannesburg, Südafrika.
Bildquelle: André-Pierre, Stellenbosch, Südafrika www.flickr.com/people/87358092@N00

Von wegen „Politikverdrossenheit“: Einer Forsa-Umfrage vom Juli 2010 zufolge fänden es 61 Prozent der Befragten sinnvoll, Volksentscheide auf Bundesebene einzuführen. Die mögliche Einflussnahme durch direkte Demokratie in repräsentativen Staaten war ein Aspekt, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland und Südafrika anlässlich der Tagung „Das Ende des repräsentativen Staates? – Demokratie am Scheideweg“ an der Freien Universität diskutierten.

15 Wissenschaftler, Verfassungsrichter und Praktiker aus Deutschland und Südafrika nahmen dabei vor rund 90 Teilnehmern das Verfassungsprinzip „Demokratie“ in Deutschland und Südafrika unter die rechtswissenschaftliche Lupe. „Zunächst ging es darum, welche Probleme wir in unserer jeweils gegenwärtigen demokratischen Verfassung haben“, sagt Nils Schaks, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität gemeinsam mit seinem Kollegen Dominik Steiger die Tagung organisiert hat.

Auch wenn Deutschland und Südafrika vor unterschiedlichen Herausforderungen stünden, lasse sich eine gemeinsame Diagnose stellen: „Es hat sich gezeigt, dass in beiden Ländern wenig Vertrauen in die Repräsentanten, also die Abgeordneten, gesetzt wird.“

"In beiden Ländern wird wenig Vertrauen in die Abgeordneten gesetzt"

Dieses Misstrauen habe jeweils unterschiedliche Wurzeln. Einerseits hätten Nationalstaaten im Zuge der Globalisierung immer weniger selbst das Ruder in der Hand, weil politische Fragen auf internationaler Ebene betrachtet werden müssten. „Bankenkrise, Umweltschutz, das sind eher globale Probleme. Nationale Regelungen helfen hier kaum weiter, weshalb eine gewisse Ohnmacht und ein Steuerungsverlust bei den Abgeordneten entsteht“, so Schaks.

Diese mutmaßliche Entmachtung führe zu einem Misstrauen gegenüber Abgeordneten – auch dann, wenn es um lokale Entscheidungen gehe. Mit diesem Problem gelte es umzugehen, sagte Steiger. Durch eine stärkere Einbindung der Bürger in Gesetzgebungsprozesse könnten Konflikte zwischen Repräsentierten und Repräsentanten gemildert werden. Wie eine derartige Bürgerbeteiligung im bestehenden System eingerichtet werden könnte, war ein weiteres Diskussionsfeld: „Es geht nicht nur darum, den Sachverstand der Bürger bei Verwaltungsentscheidungen zu erschließen, sondern ihn auch bei der Gesetzgebung mit ins Boot zu holen“, sagt Dominik Steiger.

Mehr Bürgerbeteiligung ist gefragt

Gerade hier bestehe in Deutschland Nachholbedarf. „Momentan gibt es nur die Möglichkeit, dass Verbände, etwa Lobbygruppen, im Bundestag angehört werden. Die Bürger können sich nicht in einem Verfahren zur Gesetzgebung äußern“, so Steiger. Von der bisherigen Konzeption abweichende Ansätze gebe es bereits auf Länderebene, sagt der Rechtswissenschaftler Nils Schaks: „In Baden-Württemberg gibt es ein interessantes Konzept. Hier wurde eigens eine ehrenamtliche ‚Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung‘ ins Kabinett geholt. Ihre Aufgabe ist es, die Verfahren der Bürgerbeteiligung auf allen Ebenen auszubauen und in das Verwaltungshandeln zu integrieren. Dazu wurde unter anderem eine Plattform im Internet eingerichtet, über die sich Bürger beteiligen, Gesetzesvorschläge einsehen und kommentieren können.“ Ein Vertreter des Staatsministeriums referierte auch auf der Tagung.

„Volksentscheide werden kommen“

Volksabstimmungen auf Bundesebene, wie beispielsweise in der Schweiz, blieben vorerst allerdings Zukunftsmusik. „Volksentscheide werden kommen“, da ist sich Dominik Steiger sicher, bräuchten allerdings noch Zeit. Allerdings seien sie auch kein Allheilmittel: „Man muss davon ausgehen, dass bestimmte Konflikte auch nach einer Bürgerbeteiligung bestehen bleiben.“

Grundsätzlich funktioniere das repräsentative System der Bundesrepublik sehr gut. Das Bedürfnis der Bürger, sich mehr beteiligen zu können, dürfe aber nicht unbeantwortet bleiben. „Vor allem die Vernetzung zwischen Südafrika und Deutschland sei ein großer Erfolg gewesen, resümiert Nils Schaks die Tagung. Eine Fortsetzung – dann in Südafrika – sei geplant: „Es besteht großes Interesse, diesen rechtsvergleichenden Dialog fortzusetzen und zu vertiefen“, sagt Schaks.