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Soziale Konflikte im Betrieb nehmen zu und machen einen wesentlichen Teil der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz aus. Ungelöste Konflikte wirken sich negativ auf die Betriebskultur aus und können zu Konkurrenz, Abgrenzung und Mobbing führen. Eine niedrigschwellige Konfliktberatung ist daher ein wesentlicher Teil des betrieblichen Konfliktmanagements.

Häufig liegen die Ursachen für soziale Konflikte und psychische Belastungen nicht allein in den handelnden Personen, sondern in den systemischen Zusammenhängen, in denen sie sich bewegen. Dies gilt besonders in Zeiten, in denen diese Belastungen nicht nur betrieblich verursacht sind.

Rechtzeitige und kompetente Beratung und der Einsatz geeigneter Konfliktlösungsstrategien verringern die psychische Belastung der Betroffenen, helfen die Eskalation von Konflikten zu vermeiden und nützen so auch der betrieblichen Organisation und der effektiven Aufgabenerfüllung.

Zur Entwicklung einer nachhaltigen Lösung ist vor allem die umfassende Konfliktanalyse von entscheidender Bedeutung. In jedem Modul werden zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen für Konfliktberatung in betrieblichen Zusammenhängen beleuchtet.

Zielsetzung:

  • Sie lernen Auseinandersetzungen nicht aus einer Autoritätsperspektive für beendet zu erklären, sondern auf eine nachhaltige Lösung von Konflikten hinzuarbeiten.
  • Sie entwickeln einen systemischen Blick auf Konfliktursachen
  • Sie setzen sich mit Konfliktpotentialen und Chancen von Diversität auseinander
  • Sie lernen das Beratungsgespräch richtig zu führen
  • Sie erlernen Grundlagen und Techniken der Mediation

Abschluss:

Die vier Module sind einzeln und als Gesamtlehrgang buchbar. Bei Buchung des Gesamtlehrgangs erhalten Teilnehmende ein reduziertes Entgelt von 3.400 €. Alle Teilnehmende erhalten Teilnahmebescheinigung über Ihre besuchten Module.

Zusätzliche Zertifizierung:

Bei Anmeldung zum Gesamtlehrgang können Sie zusätzlich das Abschlusskolloquium (inkl. eines Projekttages) buchen. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Zertifizierung als „Konfliktberater*in in Organisationen“.

Erforderlichkeit:

Diese Weiterbildung vermittelt erforderliche Inhalte gem. § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG, § 37 (1) MBG SH, § 39 (1) PersVG MV, sowie der entsprechenden Regelungen des SGB IX für die SBV und 
§§ 28,10 (5) des Gleichstellungsgesetz des Bundes (BGleiG) und der Länder und ist auch für betriebliche Interessenvertretungen oder Mitgliedern von Beschwerdestellen geeignet sowie für alle, die ihre persönlichen Kompetenzen in diesem Themenfeld erweitern möchten.