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6. Wer ist für Erstellung und Inhalt der Mietverträge verantwortlich?

Die Vermieter*innen sind für die Erstellung sowie für den Inhalt der Mietdokumente selbstverantwortlich.

Die ERG Universitätsservice GmbH (Abteilung Unterbringung) unterstützt in der Vermittlerrolle.