4. Ist es möglich den Mietzeitraum zu verkürzen/verlängern/anzupassen?
Die Mietzeiträume sind festegelegt und können nicht geändert werden. Nach Absprache mit der Vermieterpartei ist es eventuell möglich, nach Beginn des Mietvertrags einzuziehen und/oder vor Ende des Mietvertrags auszuziehen. Dennoch muss die Miete die gesamte Dauer des Mietvertrags jeden Monat vollständig bezahlt werden. Ausziehen/Einziehen außerhalb der vereinbarten Mietperiode ist nicht möglich. Mietverträge können weder storniert noch verlängert werden. Studierende müssen demnach den Zeitraum ihres Austauschs sorgfältig mit den Mietzeiträumen der angebotenen Unterkünfte abgleichen.
