Stellungnahme aller Personalräte der FU zu den aktuellen Zuständen von SHKs in nicht wissenschaftlichen Bereichen
News vom 01.01.2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,
sehr geehrte Damen und Herren des Präsidiums,
wir als Personalräte der FU Berlin möchten zur aktuellen Situation von studentischen Beschäftigten in nichtwissenschaftlichen Bereichen an der FU Berlin Stellung nehmen und darauf eingehen, welche Konsequenzen aus unserer Sicht aus den ergangenen Gerichtsurteilen gezogen werden sollten.
Die Entscheidungen der Gerichte sehen keine rechtskonforme Beschäftigung von studentischen Beschäftigten in den Bereichen der Verwaltung, der IT und in Bibliotheken auf der Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) bzw. des Tarifvertrages für studentische Beschäftigte (TV Stud II) vor.
Genau dies ist jedoch leider seit vielen Jahren die gelebte (rechtswidrige) Realität an den Berliner Hochschulen. Hintergrund ist ein sukzessiver Abbau bzw. die Vermeidung der Schaffung von regulären und nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlten Stellen zugunsten von Stellen für studentische Beschäftigte. Da diese nach TV Stud II (jetzt TV Stud III) Berlin und nicht nach TV-L vergütet werden, sparen die Hochschulen hier schlichtweg viel Geld. Darüber hinaus gelten für studentische Beschäftigte andere Befristungsregelungen, weshalb diese noch flexibler einsetzbar sind.
Die Personalräte der FU Berlin betrachten diese Entwicklung bereits seit längerer Zeit mit großer Sorge und lehnen deshalb auch entschieden die Idee einer Erweiterung der Tätigkeitsbereiche der studentischen Beschäftigten im BerlHG oder gar in der Teilgrundordnung der FU Berlin, ab. Dies würde auch die rechtliche Situation nicht zum Positiven verändern, da die im Bundesrecht (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) festgelegte Definition nicht durch Landesrecht ausgehebelt werden kann. Die Universität muss ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeberin gerecht werden und dafür Sorge tragen, dass bestehende Arbeitsverhältnisse in nichtwissenschaftlichen Bereichen - es handelt sich dabei um rund 500 von 1700 studentischen Beschäftigten - in rechtskonforme Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden. Statt eine Änderung des BerlHG anzustreben, fordern wir die FU Berlin dazu auf, eine Auseinandersetzung über die Personalpolitik zu führen, mit dem Ziel tragfähige Übergangslösungen zu finden. Langfristig braucht es Lösungen für alle Beschäftigten nach dem Grundsatz: gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Zur Erarbeitung einer Übergangslösung bieten die Personalräte die Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Kommission mit der Leitung der FU Berlin an.
Aus Sicht der Personalräte müssen alle bestehenden Verträge von studentischen Beschäftigten, die von den Gerichtsentscheidungen betroffen sind, in unbefristete, außerplanmäßige TV-L-Stellen umgewandelt werden, wobei der Arbeitszeitumfang dem der jeweiligen bisherigen SHK-Stelle entsprechen sollte, die Eingruppierung nach der Entgeltordnung des TV-L erfolgen muss und die Stellen nach dem Ausscheiden der derzeitigen Stelleninhaber/innen wieder entfallen. Für die Finanzierung dieser Stellen dürfen keine Personalmittel verwendet werden, die nicht derzeit für Studentische Hilfskräfte eingestellt sind. Sofern die Kosten je Stelle die aus den Personalmitteln für die studentischen Hilfskräfte zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, muss die Finanzierung aus zentralen Mitteln erfolgen. Für mittel- und langfristige Regelungsmöglichkeiten möchten wir ebenfalls mit der Leitung eine einvernehmliche Lösung erarbeiten.
Abschließend möchten wir an die Vorbildfunktion der FU Berlin gegenüber den anderen Hochschulen appellieren und auf die Fürsorgepflicht gegenüber den studentischen Beschäftigten hinweisen. Wir hoffen, dass auf eine vertrauensvolle, angemessene und wertschätzende Art und Weise mit der aktuellen Situation und allen darin involvierten Personen umgegangen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Die Personalräte der Freien Universität Berlin