Bearbeitungszeit der Dissertation verlängern (K.12.04.FU)
Prozesssteckbrief
Index 2.00 - Gültig ab: 19.06.2020
Studium und Lehre – Freie Universität Berlin
von: |
am: |
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Erstellt |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
04.05.2020 |
Geprüft |
Abt. Lehr- und Studienangelegenheiten (V): Studierendenverwaltung (V A), FB-Vertreter*innen, Rechtsamt (RA) |
20.05.2020 |
Freigegeben |
Präsidium (K, VP 3, VP 1) |
19.06.2020 |
Zweck dieses Prozesses ist es, bei einer absehbaren Überschreitung der Bearbeitungszeit der Dissertation rechtzeitig, im Einvernehmen mit dem / der Betreuer*in und unter Vorlage der erforderlichen Nachweise über eine mögliche Verlängerung der Bearbeitungszeit zu entscheiden.
- Die Bearbeitungszeit für die Dissertation kann begründet voraussichtlich nicht eingehalten werden
- Promotionsbüro am Fachbereich, ggf. Prüfungsbüro
- Promotionsausschuss am Fachbereich
- Promotionsausschuss am Fachbereich
- Promotionsbetreuer*in
- Promotionsbüro am Fachbereich
- Promovierende*r
Übergeordnete Rechtsvorschriften:
- Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
- Hochschulstatistikgesetz (HStatG)
Universitätsinterne Rechtsvorschriften:
- Promotionsordnungen der Fachbereiche (PromO FB)
- Satzung für Studienangelegenheiten (SfS)
Universitätsinterne Vorgaben und Empfehlungen:
- Ehrenkodex, Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, FU Berlin
- Leitlinien für die gute Betreuung von Promotionen, FU Berlin
Externe Empfehlungen
- DFG-Kodex, Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Handlungsempfehlungen für Betreuende, Qualitätszirkel Promotion, Universität Saarland, 2010
- Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion, Wissenschaftsrat, 2011