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Prozesszweck

Zweck dieses Prozesses ist es, mit der schriftlichen und mündlichen Promotionsleistung (Dissertation, Disputation), die Befähigung zum vertieften wissenschaftlichen Arbeiten durch eigene Forschung nachzuweisen.

Die jeweils geltenden gesetzlichen und universitätsinternen Rahmenvorgaben sind zu beachten und entsprechende Informations- und Beratungsangebote bereitzustellen.