K.09.FU Leistungsanrechnung
Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und ggf. von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen kann aus verschiedenen Anlässen heraus erfolgen. Beim Studieneinstieg in ein höheres Fachsemester erfolgt auf Basis der anrechnungsfähigen Leistungen die Einstufung in das entsprechende Fachsemester. Der Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung nach Überarbeitung eines Studiengangs sowie studienrelevante Auslandsaufenthalte können weitere Anlässe darstellen.