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Prozesszweck

Zweck dieses Prozesses ist es, im Rahmen der Bewerbung für einen Studiengang im höheren Fachsemester gleichwertige hochschulextern erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen bzw. außerhochschulisch erworbene Kompetenzen zu bescheinigen und gemäß den in der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen anzurechnen.