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Prozesszweck

Der Zweck dieses Prozesses besteht darin, im Rahmen der Bewerbung für einen Studiengang im höheren Fachsemester an einer anderen Hochschule oder einer gleichgestellten Einrichtung bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen bzw. außerhochschulisch erworbene Kompetenzen gemäß der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie weiterer gültiger Vorgaben anzuerkennen bzw. anzurechnen.