Prozesszweck
Zweck dieses Prozesses ist es, bei Studierenden mit Beeinträchtigung die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von individuellen Nachteilsausgleichen – die eine chancengleiche Teilhabe am Studium herstellen – zu klären und über die Gewährung dieser zu entscheiden. Dabei sind die gesetzlichen und universitätsinternen Rahmenvorgaben zu beachten und entsprechende Informations- und Beratungsangebote bereitzustellen.