Prozesszweck
Zweck dieses Prozesses ist es, im Rahmen von klaren und verbindlichen Verfahren die Möglichkeit der Überprüfung einer Prüfungsbewertung sowie eines Prüfungsverfahrens gemäß geltenden Prüfungsrecht zu gewährleisten.
Im Rahmen des Gegenvorstellungsverfahrens ist bezugnehmend auf das begründete Prüfungsergebnis durch die / den Studierende*n eine Gegenvorstellung zu verfassen und fristgemäß über den zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen. Die darin aufgeführten Argumente sollen die verantwortliche Prüferin / den verantwortlichen Prüfer dazu bewegen, die Prüfungsbewertung zugunsten der / des Studierenden zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen (Notenverbesserung). Die Entscheidung über das Ergebnis der Überprüfung und die abschließende Benotung sind durch die Prüferin / den Prüfer zu begründen.
Eine mit „(endgültig) nicht bestanden“ bewertete Prüfungsleistung kann der / die betroffene Studierende anfechten und beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben. Ggf. ist für die Klageerwiderung von der / dem zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden unter Einbindung der verantwortlichen Prüferin / des verantwortlichen Prüfers zu den vorgebrachten Bewertungs- oder Verfahrensfehlern eine Stellungnahme zu verfassen. Stellt das Verwaltungsgericht einen Verstoß gegen das geltende Prüfungsrecht fest, kann die Prüfungsleistung entweder wiederholt absolviert (bei einem Fehler im Rahmen der Leistungserbringung) oder erneut bewertet (bei einem Fehler im Rahmen der Leistungsbewertung) werden.