Prozesszweck
Zweck dieses Prozesses ist es, Studienplatzbewerber*innen mit internationalen Bildungsabschlüssen, die für einen Zugang an einer deutschen Hochschule nicht ausreichen, auf die Feststellungsprüfung vorzubereiten und diese durchzuführen. Die Aufnahme am einjährigen Studienkolleg setzt neben einer entsprechenden Vorbildung, hinreichende Deutschkenntnisse sowie das erfolgreiche Bestehen eines Studierfähigkeitstests voraus.
Das Studienkolleg wird in Vollzeit in einem – dem gewünschten Fachstudium zugeordneten – Schwerpunkt (mit medizinischer, wirtschaftswissenschaftlicher, naturwissenschaftlicher oder geistes- und sozialwissenschaftlicher Ausrichtung) absolviert. Es schließt mit einer Feststellungsprüfung (FSP) ab, die nach erfolgreichem Bestehen zur direkten Bewerbung für einen grundständigen Studiengang an einer deutschen Hochschule berechtigt, jedoch keinen Studienplatz garantiert. Die Feststellungsprüfung kann auch ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs abgenommen werden (Externen-Feststellungsprüfung). Zudem kann unter bestimmten Voraussetzungen bei einer bereits vorliegenden Feststellungsprüfung der Studienschwerpunkt durch das erfolgreiche Absolvieren einer Ergänzungsprüfung erweitert werden.