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Prozessauslöser

  • K.04.12.01.FU: Antragsteller*in hat sich für einen Studiengang zum WiSe (Bewerbungsfrist: 15.07.) über den Hochschuldienstleister uni-assist e.V. beworben: Bei Prüfung der Bewerbungsunterlagen wurde festgestellt, dass keine direkte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den gewünschten Studiengang an der FU Berlin vorliegt, die nachgewiesene Vorbildung jedoch zur Aufnahme am Studienkolleg berechtigt
  • K.04.12.02.FU: Antragsteller*in hat nach Zulassung zum Studienkolleg den Platz angenommen und sich befristet immatrikuliert
  • K.04.12.03.FU: a) Antragsteller*in wurde nach erfolgreichem Besuch des Studienkollegs für die Feststellungsprüfung zugelassen, b) Antragsteller*in hat sich über den Hochschuldienstleister uni-assist e.V. (Bewerbungsfrist: 15.01.) für eine Externen-Feststellungsprüfung oder Ergänzungsprüfung beworben