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Mitgeltende Vorgaben

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG), Regelung der Studienplatzvergabe (Quoten) in zulassungsbeschränkten Studiengängen, insbesondere:

»  Zur Auswahl bei Ranggleichheit: § 12 BerlHZG
»  Zur Zulassung zu höheren Fachsemestern: § 14 BerlHZG i. V. m. § 15 Abs. 3 BerlHZG
»  Zum Auswahlverfahren für konsekutive Masterstudiengänge: § 15 BerlHZG i. V. m.
    § 15 Abs. 3 BerlHZG
»  Zum Auswahlverfahren für weiterbildende Masterstudiengänge: § 16 BerlHZG
»  Zum Übergang von Bachelor- in Masterstudiengänge: § 17 BerlHZG

Universitätsinterne Rechtsvorschriften und Vorgaben:

  • Zulassungsordnung (ZulO) der FU Berlin: Angabe der verfügbaren Kapazitäten für die einzelnen Studienangebote sowie möglicher Zulassungsbeschränkungen jeweils für Sommersemester (SoSe) bzw. Wintersemester (WisSe)
  • Zugangssatzung der FU Berlin (ZS): allgemeine Zugangsvoraussetzungen sowie spezifische Zugangsregelungen für beruflich Qualifizierte und für Bewerbungen zu einem ersten bzw. weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss:
»  Zur Zwei-Drittel-Bescheinigung: § 6 Abs. 5 ZS
»  Zur Anzahl zulässiger Bewerbungen für Masterstudiengänge: § 6 Abs. 6 ZS
  • Zugangssatzungen für Studiengänge (ZugS) der Fachbereiche und Zentralinstitute: Festlegung der studiengangsspezifischen Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien
  • Satzung für Studienangelegenheiten (SfS): Regelungen zum Verfahren der Zulassung und Immatrikulation