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Prozesszweck

Zweck dieses Prozesses ist es, Studienplätze in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie Pharmazie) über ein zentral koordiniertes Verfahren des Hochschuldienstleisters Hochschulstart zu vergeben. Durch den Abgleich der Zulassungsmöglichkeiten mit zuvor priorisierten Studienwünschen werden Mehrfachzulassungen an verschiedenen Studienstandorten vermieden.