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Zentral über Hochschulstart für grundständige Studiengänge zulassen (K.04.05.FU)

Prozesssteckbrief

Index 1.00  -  Gültig ab: 03.02.2025

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

01.08.2024

Geprüft

Abteilungsleitung Lehr- und Studienangelegenheiten (V), Bereichsleitung Angelegenheiten der Studierenden (V A), Teamleitung Bewerbung und Zulassung (V A 1), FUB-IT: Infrastruktur – FUDIS

06.01.2025

Freigegeben

Präsidium (K, VP 3)

03.02.2025

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

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Zweck dieses Prozesses ist es, Studienplätze in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie Pharmazie) über ein zentral koordiniertes Verfahren des Hochschuldienstleisters Hochschulstart zu vergeben. Durch den Abgleich der Zulassungsmöglichkeiten mit zuvor priorisierten Studienwünschen werden Mehrfachzulassungen an verschiedenen Studienstandorten vermieden.

  • Studieninteressierte*r möchte sich für einen bundesweit zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang bewerben, der in einem zentralen Vergabeverfahren über Hochschulstart vergeben wird (1. FS. Vet-Med, Pharmazie)
  • Antragsteller*in
  • Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart)
  • AntOn: Online-Bewerbung für zentrale Studienplatzvergabeverfahren über Hochschulstart
  • DoSV: Bewerbungsportal für das Dialogorientierte Serviceverfahren von Hochschulstart
  • HISinOne: Hochschulsoftware zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
  • Hochschulkompass: bundesweites Internetportal für Studienangebote deutscher, staatlicher bzw. staatlich anerkannter Hochschulen

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG), Regelung der Studienplatzvergabe (Quoten) in zulassungsbeschränkten Studiengängen, insbesondere:

»  Zur bevorzugten Zulassung aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs: § 7 BerlHZG
»  Zu den Vorabquoten im zentralen Vergabeverfahren: § 8 BerlHZG
»  Zu den Hauptquoten im zentralen Vergabeverfahren: § 9 BerlHZG

  • Verordnung über die Verfahren der Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Studienplatzvergabeverordnung Stiftung)