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Mitgeltende Vorgaben

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG), Regelung der Studienplatzvergabe (Quoten) in zulassungsbeschränkten Studiengängen
  • Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO), Regelungen zu den Vergabeverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss gem. § 1 Abs. 1 BerlHZVO

Universitätsinterne Rechtsvorschriften:

  • Zulassungsordnung (ZulO) der FU Berlin: Angabe der verfügbaren Kapazitäten für die einzelnen Studienangebote für Sommersemester (SoSe) bzw. Wintersemester (WisSe)
  • Zugangssatzung der FU Berlin (ZS): allgemeine Zugangsvoraussetzungen sowie spezifische Zugangsregelungen für beruflich Qualifizierte und für Bewerbungen zu einem ersten bzw. weiteren berufsqualifizierenden Abschluss
  • Zugangssatzungen für Studiengänge (ZugS) der Fachbereiche und Zentralinstitute: Festlegung der studiengangsspezifischen Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien