Prozesszweck
Zweck dieses Prozesses ist es, die Freie Universität Berlin mit einem breit gefächerten und ansprechenden Studienangebot in der nationalen und internationalen Hochschullandschaft zu positionieren. Neu einzurichtende Studiengänge werden in Übereinstimmung mit dem Profil und Qualitätsverständnis der Freien Universität Berlin sowie entlang der nationalen und internationalen Rahmenvorgaben konzipiert.
Die Einhaltung der Rahmen- und Strukturvorgaben wird durch ein gestuftes Prüf-, Bestätigungs- und Zustimmungsverfahren gewährleistet, das bereits in der Planungs- und Konzeptionsphase eine Abstimmung innerhalb des Faches sowie zwischen dem Fach und den zentralen Beratungseinheiten V B Studienstrukturentwicklung und dem Rechtsamt vorsieht. Der Prozess sichert den notwendigen zeitlichen Vorlauf für die Schaffung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiengangsbetriebes.