Prozessansprechpartner*innen
Für jede Prozessbeschreibung werden auf zentraler und / oder dezentraler Ebene Prozessansprechpartner*innen festgelegt. Diese sind i. d. R. Prozessbeteiligte, die aufgrund ihrer operativen Erfahrung über einen guten Gesamtüberblick zum Prozess sowie über fachliches Know-how verfügen. Sie werden daher maßgeblich in die Prozessaufnahme bzw. -aktualisierung sowie in den formalisierten Prüfprozess vor der Freigabe einer Prozessbeschreibung eingebunden.