Springe direkt zu Inhalt

Voraussetzungen und Nachweise für die Vorbuchung

Studierende, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Voranmeldung nutzen:

  • Student*innen, die durch ein ärztliches Zeugnis, eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX oder eine länger andauernde oder ständige gesundheitliche Beeinträchtigung glaubhaft machen
    Nachweis: Schwerbehindertenausweis (mindestens GdB von 50%) oder Empfehlungsschreiben von der Beratungsstelle für Studierende mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen auf Grundlage einer fachärztlichen Stellungnahme: www.fu-berlin.de/service/behinderung/, aus dem hervorgeht, dass Sie bei der Zulassung zu Lehrveranstaltungen bevorzugt werden sollten. Nur wenn diese Regelung in Ihrem Empfehlungsschreiben enthalten ist, können Sie am Vorbuchungsverfahren teilnehmen.
  • Student*innen, die einen nahen Angehörigen gemäß § 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz allein betreuen
    Nachweis: Bescheinigung der Krankenversicherung
  • Student*innen, in deren Haushalt [und unter deren Fürsorgepflicht] ein Kind wohnt, bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes
    Nachweis: Geburtsurkunde des Kindes oder Kindergeldbescheid, wenn möglich mit Meldebescheinigung
  • Schwangere und Wöchnerinnen
    Nachweis: Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung

(Auszug aus §11 Abs. 3 der Satzung für Studienangelegenheiten der Freien Universität Berlin, zu finden hier.)