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Wird Arbeit im Homeoffice als Praktikum angerechnet?

Praktikumszeiten, die im Homeoffice stattfinden (müssen), können in der Regel als Berufspraktikum angerechnet werden. Fragen Sie im Zweifelsfall bei dem/der Praktikumsbeauftragten Ihres Fachbereichs/Studiengangs nach. Als Nachweis reicht - wie bisher - eine von der Praktikumseinrichtung unterschriebene Bescheinigung über die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden.

Praktika, die vom Homeoffice in Deutschland aus für ausländische Unternehmen oder Einrichtungen absolviert werden, können nicht als Auslandspraktika angerechnet werden.