Springe direkt zu Inhalt

Fragen zum ABV-Praktikum

Praktikumszeiten, die im Homeoffice stattfinden (müssen), können in der Regel als Berufspraktikum angerechnet werden. Fragen Sie im Zweifelsfall bei dem/der Praktikumsbeauftragten Ihres Fachbereichs/Studiengangs nach. Als Nachweis reicht - wie bisher - eine von der Praktikumseinrichtung unterschriebene Bescheinigung über die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Praktika, die vom Homeoffice in Deutschland aus für ausländische Unternehmen oder Einrichtungen absolviert werden, können nicht als Auslandspraktika angerechnet werden.

Viele Praktikumskolloquia finden im E-Learning-Format statt. Es gibt aber auch eine Reihe von Präsenzveranstaltungen. Die im laufenden Semester angebotenen Kolloquia finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. Eine Anmeldung über Campus Management ist innerhalb der regulären Fristen für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen möglich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise.

Wenden Sie sich zunächst an Ihre/n Praktikumsbeauftragte/n bzw. Ihr zuständiges Studien- und Prüfungsbüro. Folgende Lösungen sind u. U. möglich: a) Kulanzregelung bei Praktika , die nachweislich vorzeitig abgebrochen werden mussten (z. B. Vergabe von Zusatzaufgaben als Ergänzung zum Praktikumsbericht) b) Anrechnung ehrenamtlichen Engagements zur Bewältigung der Corona-Krise als Praktikum (z. B. Mitarbeit bei der Digitalisierung der Lehre am Fachbereich, Unterstützung des Gesundheitswesens, Unterstützung im pädagogischen Bereich) c) Großzügigere Berücksichtigung von Berufserfahrung , SHK-Tätigkeiten, Tätigkeit als Mentor/in

Ja. Schicken Sie die von der Praktikumseinrichtung unterschriebene Bescheinigung eingescannt per E-Mail. Wir akzeptieren auch eine digitale Signatur auf der Bescheinigung. Alternativ können uns die Praktikumsgeber*innen auch eine E-Mail schreiben, in der sie den geleisteten Stundenumfang des Praktikums bestätigen.

Aktuell kann es aufgrund hoher Arbeitsbelastung zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Modulabschlüssen kommen. Wir haben die dringendsten Fälle im Blick. Sehen Sie bitte von Mehrfachnachfragen ab!

Wenn Sie eine Pflichtpraktikumsbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an die für die ABV verantwortliche Stelle in Ihrem Fachbereich. Sollte es dort Probleme mit der Erreichbarkeit und/oder der Bearbeitung kommen, setzen Sie sich bitte per E-Mail mit uns in Verbindung. Wir kümmern uns.