Ich habe mein Praktikum im Ausland absolviert. Muss ich jetzt am Auslandspraktikumsmodul teilnehmen?
Nein, für das Auslandspraktikumsmodul melden Sie sich nur an, wenn Sie ein längeres Praktikum im Ausland machen, d. h. mindestens 480 Stunden (entsprechen 12 Wochen Vollzeittätigkeit).
Wenn Sie für einen kürzeren Zeitraum ins Ausland gehen, melden Sie sich - je nach Anzahl der Arbeitsstunden - für das Berufsbezogene Praktikum (5/10/15 LP) an (d. h. mindestens 120, 240 oder 360 Stunden).