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Kann ich das Praktikum aufteilen?

Ja,  das Praktikum darf in der Regel gesplittet werden. Entscheidend für die Wahl des richtigen Praktikumsmoduls und die Höhe des Leistungspunkte, die Sie dafür erhalten, ist die Anzahl der nachgewiesenen Arbeitsstunden. Informieren Sie sich aber unbedingt vorher bei Ihrem zuständigen ABV- bzw. Praktikumsbeauftragten über etwaige Ausnahmeregelungen.

Sie können also z. B. zwei kürzere Praktika miteinander kombinieren, um auf die erforderliche Gesamtstundenzahl zu kommen. Sie melden sich dann aber nur für ein Praktikumsmodul an, d. h. Sie besuchen auch nur ein Kolloquium.

Bitten beachten Sie, dass Sie mit der Kombination von In- und Auslandspraktika maximal 15 LP im Praktikumsmodul erreichen können.

Haben Sie mehrere Praktika absolviert, bedenken Sie bitte, dass Sie lediglich einen Praktikumsbericht einreichen müssen. Hierbei können Sie entscheiden, ob Sie den Bericht über eines der absolvierten Praktika schreiben, oder alle Praktika in einem Bericht zusammenfassen.