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Anerkennung von Praktika

Bei der Anerkennung von Praktika in der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) müssen Sie zwei Fälle unterscheiden:

Die Anerkennung von Praktika, Berufsausbildungen o. ä., die vor dem Studium oder im Rahmen eines (anderen) Studiums an einer anderen Hochschule gemacht wurden.

In bestimmten Fällen ist es möglich, sich Praktika, Berufsausbildungen o. ä., die vor dem Studium oder im Rahmen eines (anderen) Studiums an einer anderen Hochschule gemacht wurden, anerkennen zu lassen. An den Fachbereichen gibt es hier unterschiedliche Richtlinen und Verfahrensweisen. Wenden Sie sich in diesen Fällen unbedingt an Ihren zuständigen ABV- bzw. Praktikumsbeauftragten!

Die (fachliche) Anerkennung eines Praktikums, das Sie während Ihres Bachelorstudiums an der Freien Universität Berlin machen möchten bzw. bereits gemacht haben.

Die Fachbereiche haben eigene Bestimmungen, welche berufspraktische Tätigkeit als qualifiziertes Praktikum im Sinne der Studien- und Prüfungsordnung gilt. In der Regel werden Aushilfsjobs wie z. B. die Kellnern in einer Bar nicht als Berufspraktikum angerechnet. Aber auch, wenn Ihr Praktikum inhaltlich sehr weit von Ihrem Studium entfernt ist, kann es Probleme mit der fachlichen Anerkennung geben. 

Daher klären Sie unbedingt (!) vor Suche und Beginn des Praktikums mit Ihrem zuständigen ABV- bzw. Praktikumsbeauftragten ab, welche Wahlmöglichkeiten Sie haben - oder auch nicht.