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Unfall- und Haftpflichtversicherung im Ehrenamt

Ehrenamtlich Tätige sind in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Werden Studierende im Rahmen ihres Ehrenamts in einer gemeinnützigen Organisation tätig (z.B. Johanniter, Malteser, Samariter, AWO) und verrichten dort Tätigkeiten wie ein Beschäftigter, z. B. in der Flüchtlingshilfe, so sind sie über diese Organisationen gesetzlich unfallversichert. Für Unternehmen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) der zuständige Unfallversicherungsträger. Studierende sind somit für den Fall, dass das Praktikum in einer zur BGW gehörenden gemeinnützigen Organisation der Flüchtlingshilfe abgeleistet wird, gesetzlich unfallversichert (Auskunft BGW, Unfallkasse Berlin und DGUV vom heutigen Tage).

Wenn das Land oder der Bezirk die organisatorische Verantwortung hat (das ist z. B. der Fall, wenn das Bezirksamt für die Einteilung und Überwachung der zu erledigenden Aufgaben zuständig ist, eine Weisungsbefugnis gegenüber den Helfern hat, Organisationsmittel zur Verfügung stellt und nach außen als Verantwortlicher auftritt), sind ehrenamtlich Tätige über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert.

Weitere Informationen enthält die Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement" des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Eine gute Zusammenstellung von Links zu rechtlichen Fragen (Haftpflicht- und Unfallversicherung, polizeiliches Führungszeugnis, Mindestlohn, Schweigepflicht, Aufwandsentschädigung etc.) findet sich auch auf den Webseiten der Akademie für Ehrenamtlichkeit Deutschland.