Aufenthaltgenehmigung, Arbeitserlaubnis und Versicherungen
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen ist ein Visum (Visitor Visa) erforderlich. Wer länger als 6 Monate im Land verbringen will, benötigt ein „Resident Visa“, dieses ist auch für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis vonnöten. Für einen noch längeren Aufenthalt ist ein „Alien Resident Certificate“ (ARC) erforderlich.
Seit Februar 2018 hat sich die Situation für ausländische Arbeitskräfte durch den „Foreign Professionals Act“ erheblich verbessert. Zur Arbeitssuche in Taiwan können sie ein Sechsmonatsvisum erhalten. Für ausgewiesene Arbeitsfelder erhalten Sie die „golden employment card“, die fünf Jahre gilt. Sie sind bei Arbeitsaufnahme im taiwanesischen Kranken- und Rentensystem eingebunden. Die ersten drei Jahre zahlen Sie nur den halben Einkommenssteuersatz. Weitere Informationenen finden Sie hier.
Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland
Markgrafenstr. 35,
10117 Berlin
Tel.: (030) 20 36 10
Fax: (030) 20 36 11 01
E-Mail: deu@boca.gov.tw
Tipp: Denken Sie bitte auch an eine Auslandskrankenversicherung. Eine mögliche Alternative ist die DAAD Gruppenversicherung. Auch reisemedizinische Vorsorgemaßnahmen (Impfungen) müssen getroffen werden.