Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis und Versicherungen
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedslandes können ohne weitere Formalitäten, nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, nach Spanien einreisen und dürfen sich ohne besondere Erlaubnis bis zu neunzig Tagen dort aufhalten. Studienbewerber aus EU-Ländern, die mehr als drei Monate in Spanien verbringen wollen, beantragen eine Número de Identidad de Extranjero / N.I.E. beim Ausländerbüro (Oficina de Extranjeria). Eine Liste der Ausländerbüros erhalten Sie beim Ministerio del Interior.
Tipp: Denken Sie bitte auch an eine Auslandskrankenversicherung. Eine mögliche Alternative ist die DAAD Gruppenversicherung. Auch reisemedizinische Vorsorgemaßnahmen (Impfungen) müssen getroffen werden.